Presseerklärung

29. Dezember 2004



Bombenabwurfplatz Wittstock; heutiger Beschluss des Oberverwaltungsgerichts


Das Oberverwaltungsgericht Brandenburg hat heute dem Verteidigungsministerium eine weitere schwere Niederlage bereitet. In dem Verfahren der Gemeinde Lärz (Rechlin) in Mecklenburg-Vorpommern hat sich das Oberverwaltungsgericht unserer Rechtsauffassung angeschlossen und bestätigt, dass die Lärmberechnung des Verteidigungsministeriums „erheblichen Zweifeln unterliegt“ und nicht das wirkliche Ausmaß der Belastungen der Bevölkerung wiedergibt; die bisherigen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts (hier hatten die Städte Rheinsberg und Wittstock obsiegt) waren mit dem Wege- und Straßeneigentum der Städte begründet worden.

Für die Gegner des Bombodroms ist dies ein entscheidender Durchbruch nach insgesamt 16 gewonnenen Prozessen und langen politischen Kämpfen. Der Verteidigungsminister ist aufgefordert, das törichte Projekt nunmehr endgültig aufzugeben.

Eine zusammenfassende Darstellung finden Sie auf unserer Website unter Presse/Hintergrundberichte.



gez. Dr. Reiner Geulen & Dr. Remo Klinger
(Rechtsanwälte)