Presseerklärung
29. Dezember 2004
Bombenabwurfplatz Wittstock; heutiger Beschluss des Oberverwaltungsgerichts
Das Oberverwaltungsgericht Brandenburg hat heute dem Verteidigungsministerium
eine weitere schwere Niederlage bereitet. In dem Verfahren der Gemeinde Lärz
(Rechlin) in Mecklenburg-Vorpommern hat sich das Oberverwaltungsgericht unserer
Rechtsauffassung angeschlossen und bestätigt, dass die Lärmberechnung des
Verteidigungsministeriums „erheblichen Zweifeln unterliegt“ und nicht das
wirkliche Ausmaß der Belastungen der Bevölkerung wiedergibt; die bisherigen
Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts (hier hatten die Städte Rheinsberg
und Wittstock obsiegt) waren mit dem Wege- und Straßeneigentum der Städte
begründet worden.
Für die Gegner des Bombodroms ist dies ein entscheidender Durchbruch nach
insgesamt 16 gewonnenen Prozessen und langen politischen Kämpfen. Der
Verteidigungsminister ist aufgefordert, das törichte Projekt nunmehr endgültig
aufzugeben.
Eine zusammenfassende Darstellung finden Sie auf unserer Website unter
Presse/Hintergrundberichte.
gez. Dr. Reiner Geulen & Dr. Remo Klinger
(Rechtsanwälte)